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Krankenkassen müssen die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher und andere Kommunikationshilfen im Krankenhaus übernehmen

Piktogramm - Gebärdensprachdolmetscher

Über die neue Regelung informiert der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. in einer Pressemitteilung vom 2/2020 unter dem Titel „Krankenhäuser sind seit 01.01.2020 nicht mehr für die Dolmetscherkosten zuständig, sondern die Krankenkassen“.

Link:

http://www.gehoerlosen-bund.de/presse/pressemitteilungen

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. hat auch eine entsprechende Information zum Thema Schriftdolmetscher und Kostenübernahme im Krankenhaus veröffentlicht.

Link:

https://www.schwerhoerigen-netz.de/dsb-home/details/news/krankenkasse-zahlt-kommunikationshilfen-im-krankenhaus/

Der Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V.  hat verschiedene Informationen zum Thema „Dolmetschende im Krankenhaus“ in DGS-Video übersetzt.

Ausführliche Informationen in Gebärdensprache finden Sie hier:

https://bgsd.de/de/index/news-detailansicht/items/dolmetschende-im-krankenhaus.html