Zur Teilhabe und Rehabilitation gibt es für Menschen mit Sinnesbehinderung, je nach Grad und Art der Behinderung, unterschiedliche Leistungen und Nachteilsausgleiche. Leistungen sollen die Teilhabe behinderter Menschen sichern und die persönliche Entwicklung fördern, um eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Für den Einstieg zum Thema „Leistungen“ hat das KSL-MSi-NRW ein Infoblatt „Sozialgesetzbuch IX, Leistungen, Leistungsgruppen und Rehabilitationsträger – was ist das alles?“ erstellt