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Das Amtsgericht Goslar hat am 29.01.2019 einen Beschluss erlassen, mit dem Inhalt, dass die Verweigerung eines Cochlea Implantats keine Kindeswohlgefährdung für ein gehörloses Kind darstellt.

Im Goslaer Fall ging es um den Vorwurf der Kindeswohlgefährdung, mit dem ein gehörloses Elternpaar konfrontiert wurde. Der behandelnde Arzt des ebenfalls gehörlosen Kindes hat die Eltern verklagt, weil sie sich weigerten, dem Kind (im Babyalter) eine Hörhilfe implantieren zu lassen. Die Muttersprache der gehörlosen Eltern ist die Gebärdensprache und dadurch können die Eltern den systematischen Lautspracherwerb des gehörlosen Kindes nicht unterstützen.

Das KSL-MSi-NRW ist in einer bereits im Februar 2018 verfassten Stellungnahme ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ablehnung eines Cochlea- Implantats keine Kindeswohlgefährdung darstellt. Der Beschluss des Gerichts wird daher als wichtiger Schritt zur rechtlichen Klarstellung dieser Thematik begrüßt.

Quelle:

https://www.kestner.de/n/verschiedenes/presse/2019/Amtsgericht-Goslar_Beschluss_Kindeswohlgefaehrdung.htm