Am 11.09.18 wurde Frau Cebulla von Katholischem Kindergarten St. Elisabeth in Hamm eingeladen um zur Beantragung einer Kommunikationsunterstützung und Kostenübernahme für den Einsatz von GebärdensprachdolmetscherInnen für Menschen mit Hörbehinderung zu beraten.
Am 01.07.2016 ist das erste allgemeine Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein- Westfalen in Kraft (IGG NRW) getreten. Mit diesem Gesetz werden die Grundsätze der UN- Behindertenrechtskonvention in landesgesetzliche Regelungen überführt. Ziel dieses Gesetz es ist die Förderung und Stärkung inklusiver Lebensverhältnisse in NRW sowie die Vermeidung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung. In diesem Zusammenhang haben gehörlose und schwerhörige Eltern ein Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher in der Schule und im Kindergarten.
Selbstbestimmung und Beteiligung erfordert entsprechendes Wissen. Ein selbstbestimmtes Leben zu führen bedeutet, eigene Entscheidungen zu treffen und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben. Selbstbestimmt Leben heißt auch, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten und mit ihnen zu kommunizieren. Dies erfordert von allen eine vorurteilfreie und barrierefreie Interaktion (§ 8 BGG NRW, Art. 21 UN-BRK).
Im Rahmen der strukturellen Beratung wird das KSL-MSI-NRW Fachbereich Hören ein Antrag auf Kostenübernahme für den Einsatz von GebärdensprachdolmetscherInnen für gehörlose Eltern sowie Kommunikationsunterstützung für Menschen mit Hörbehinderung entwickeln.