Frau Wegerhoff nahm an der von BODYS ausgerichteten Veranstaltung teil. Im Goslaer Fall geht es um den Vorwurf der Kindeswohlgefährdung, mit dem ein gehörloses Elternpaar konfrontiert wurde. Der behandelnde Arzt des ebenfalls gehörlosen Kindes hat die Eltern verklagt, weil sie sich weigerten, dem Kind (im Babyalter) eine Hörhilfe implantieren zu lassen. Mit Expert*innen aus der Selbstvertretung wurde der Fall diskutiert und das Rechts auf Selbstbestimmung in den Fokus genommen.