18.02.2019
Ein Vermittlungsdienst befähigt hörgeschädigte Menschen Telefongespräche zu führen. Dazu baut man eine Datenverbindung zum Vermittlungsdienst auf, der den/die gewünschte/n Gesprächspartner/in anruft und die Botschaft in Lautsprache übermittelt. Andersherum wird der Inhalt in Gebärden-, oder optional auch in Schriftsprache, übersetzt.
Für die private Nutzung entfiel am 1. Januar 2019 die Grundgebühr. Außerdem haben sich die Minutenpreise verringert, sodass alle Anrufer nun einheitlich 0,14 Euro/Minute zahlen. Für eine berufliche Nutzung wird eine Grundgebühr berechnet.
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